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Die Verantwortlichen

Recherchiert man zum Thema Vorbeugung von Fahrraddiebstählen, so findet man nahezu ausschließlich Tipps, die sich an Radler wenden.
Beispiele sind z.B. die "
meins bleibt meins" Kampagne des ADFC oder auch Internetseiten wie diese aus Österreich. Als Vielfahrer fühlt man sich dabei reichlich auf den Arm genommen, werden hier doch überwiegend Eulen nach Athen getragen.


Nicht von ungefähr taucht überall die Empfehlung auf, eine Fahrradversicherung abzuschließen.
Letztlich muss man als Geschädigter doch resigniert feststellen, dass die beste Prävention das Vermeiden von Fahrradfahren wäre. Mindestens aber sollte man tunlichst kein neuwertiges oder hochwertiges Fahrrad an Bahnhöfen abstellen.

Ein Zitat der GDV: "Vermeiden Sie ebenso riesige Fahrradabstellplätze, wie etwa an Bahnhöfen. Hier schlagen Diebe häufig zu, weil es kaum auffällt, wenn sie sich an einem fremden Fahrrad zu schaffen machen."

Meine Motivation mir ein neues Fahrrad zu kaufen, ist angesichts dieser nüchternen Realität aktuell gleich Null.

 

 

Der Radler der Dumme?
O.g. Kampagnen suggerieren immer wieder, dass der Beklaute letztlich auch selbst schuld ist.
Deutlich weniger Informationen erhält man aber darüber, dass hier eigentlich die Verantwortlichkeit ganz woanders liegt. Nur scheinen die Zuständigkeiten etwas unklar. Ist dies der Grund für das allgemeine Achselzucken?
Wer ist denn nun zuständig für die Diebstahlvorbeugung an einem Fahrradstellplatz am Hauptbahnhof, einem so wichtigen Verkehrsknotenpunkt?
Die Bahn? Die Stadt? Die Polizei? Der Radfahrer?